Kölner Initiative Grundeinkommen

Die Finanzierung eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) mithilfe einer einheitlichen Quellensteuer* auf ausnahmslos alle Einkommen als »Basic Income Flat Tax« (BIFT) ist ein volkswirtschaftliches Nullsummenspiel.

Die Finanzierung eines BGE erfolgt immer aus dem volkswirtschaftlichen Leistungsgeschehen, welches jährlich in der VGR, der »Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung« abgebildet wird. Es geht lediglich darum, wie der Ertrag (das »Volkseinkommen«) in private und öffentliche Einkommen aufgeteilt wird. Das BGE wäre ein öffentlich bereitgestelltes Einkommen (im Gegensatz zu privaten Einkommen, die – nach Steuern – zum BGE hinzuaddiert würden).


Wenn wir das Existenzminimum, das schon heute jedem Einwohner entweder per steuerfreien Grundfreibetrag (9.168 Euro/Jahr, 764 Euro/Monat in 2019) oder via Grundsicherung* (ALG 2, Grundsicherung im Alter) in Deutschland zusteht, im nächsten Jahr diesen Personen bedingungslos gewähren, kostet das den Staat kaum mehr als heute (für Kinder* wäre das BGE analog etwas niedriger).

Eine BIFT würde nicht nur auf Löhne (Arbeit), sondern auch auf leistungslose Gewinne (»arbeiten lassen«) erhoben und so die Einkommensschere von Löhnen und Gewinnen schließen. Bei einem jährlichen Volkseinkommen* von 2.560,2 Mrd. Euro (2019) fallen bei einem Grenzsteuersatz von 50 % insgesamt 1.280,1 Mrd. Euro im Jahr an. Ein monatliches BGE in Höhe von 1.285 Euro wäre bei 83 Mio. Einwohnern so aus den Primär-Einkommen zu finanzieren.

Der Schweizer Ökonom Peter Ulrich erläutert in einem Interview, wie die Ausschüttung eines BGE an alle Bürger finanziert und bewerkstelligt werden kann.

Darüber hinaus lässt sich eine BIFT zur Finanzierung des BGE auch mit Konsum- bzw. Verbrauchsteuern zur Finanzierung der übrigen Staatsausgaben* und dem Abbau der Staatsschulden mittels Abbau privater Vermögen kombinieren.



*Indem jedem Bürger ein Grundeinkommen ausgezahlt wird, kann der einheitliche Steuersatz (BIFT) auf alle Einkünfte erhoben werden, ohne dass hierbei persönliche Steuersätze oder Freibeträge zu berücksichtigen sind. Der »Steuerfreibetrag« ergibt sich aus der Höhe des Einkommensteuersatzes und des Grundeinkommens.

* Der Regelbedarf für Erwachsene beträgt (seit 2019) bei den Grundsicherungen, wie z. B. Hartz IV, 416 Euro. Zusammen mit den Kosten der Unterkunft und Heizung ergibt das eine durchschnittliche Grundsicherungsleistung für einen alleinstehenden Erwachsenen von 804 Euro.


* Aktuell (2019) beträgt das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte soziokulturelle Existenzminimum für Kinder 635 Euro monatlich (7.620 Euro pro Jahr). Es setzt sich aus der Höhe des sächlichen Existenzminimums (4.980 Euro/Jahr, 415 Euro/Monat) und dem Freibetrag für die Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung (BEA) in Höhe von 2.640 Euro/Jahr, 220 Euro/Monat) zusammen.

* Das Volkseinkommen umfasst das von Inländern empfangene Arbeitnehmerentgelt sowie die Unternehmens- und Vermögenseinkommen.



Ergänzender Hinweis:

Für die Kranken- und Unfallversicherung könnte eine Grundversicherungspflicht eingeführt werden. In Grundeinkommen wäre dann ein Gutschein über 200 Euro Krankenversicherungsbeitrag enthalten. Dieser »Versicherungsgutschein« könnte bei einer freigewählten Kranken- beziehungsweise Unfallversicherung eingelöst werden, wobei alle Krankenkassen zu deren Annahme verpflichtet wären (also einem Diskriminierungsverbot und Kontrahierungszwang unterliegen würden).

Ein staatliches Gesundheitssystem, wie man es in Großbritannien oder Dänemark betreibt, wäre natürlich ebenso machbar und würde dann durch indirekte Steuern (s.o.) finanziert werden.



Quellenangabe:
Presse, André: »Grundeinkommen: Idee und Vorschläge zu seiner Reali...

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