Kölner Initiative Grundeinkommen

Zunächst ist zu beachten, dass das BGE immer bei den Kindern bleibt, egal wer gerade die
Bezugsperson bzw. der Erziehungsberechtigte ist (z.B. bei Adoption, wechselnden Pflegefamilien,
Aufwuchs bei Verwandten oder im Waisenhaus). Dies würde schon eine ganze Reihe heutiger
Streitigkeiten innerhalb von Familien verhindern, auch wenn sich eine Familie vorzeitig »auflösen«
sollte (Wegfall von Unterhaltsstreitigkeiten). Wer zudem mitbekommt, welcher Belastung Eltern
heutzutage ausgesetzt sind, die ihr Auskommen im Niedriglohnbereich verdienen müssen, weil sie
– egal ob Teilzeit, Vollzeit oder Prekär beschäftigt – kaum auf einen grünen Zweig kommen und
dadurch konstant Demütigungen – manchmal sogar vom eigenen Ehepartner – ausgesetzt sind,
der kann sich gut vorstellen, welche Entlastungen es gerade für diese Eltern bedeuten würde,
zukünftig lebenslang ein BGE zu erhalten. Bessere Rahmenbedingungen für eine glückliche
Kindheit könnte also ein BGE allemal bieten.


Dennoch wird es natürlich immer Erwachsene geben, die auch mit einem regelmäßigen
Auskommen finanziell mit der Familienführung überfordert sind und dadurch – gewollt oder
ungewollt – ihre Kinder gegenüber anderen unnötig benachteiligen. Für solche Fälle existieren
bereits heute schon Regelungen mit denen die Allgemeinheit dafür sorgen will, dass Kinder auf
jeden Fall geschützt werden können, auch wenn dafür kurzzeitig in die Freiheit der Eltern
eingegriffen werden muss (bis hin zum Aberkennen der Elternschaft). Diese Regelungen würden
natürlich trotz einem BGE nicht außer Kraft gesetzt, sondern könnten vielmehr an die neue
Situation nach BGE angepasst werden. Man könnte dann festlegen: Wer auch immer das BGE für
ein Kind verwaltet und dabei seiner Verantwortung nicht gerecht würde, das BGE im Sinne des
Kindes auszugeben, würde auf unbestimmte Zeit das Recht verlieren, ein BGE für andere
treuhänderisch verwalten zu können (das BGE könnte dann von einem ausgewählten Vormund
verwaltet werden, wobei die Kinder eventuell bei den Eltern bleiben würden). Davon abgesehen
könnten Menschen mit Problemen bei der Haushaltsführung bessere Hilfsangebote gemacht
werden, da auch die dafür zuständigen Beratungsstellen bereits durch das BGE vorfinanziert
wären.


Auch würden mit BGE Formen der Verwahrlosung eher auffallen: »Warum ist das Kind so
vernachlässigt (schlecht gekleidet oder ernährt etc.) – die Eltern haben doch ausreichend Zeit und
finanzielle Mittel dank BGE …?« Zumindest gäbe es dann keinen Grund mehr, die Eltern aus
falscher Höflichkeit oder Scham nicht darauf anzusprechen (denn es wäre immer eine Begegnung
auf Augenhöhe).


Gerade wenn man sich die heutige Situation in den Jugendämtern anschaut, ist die Frage erlaubt,
ob sich hier etwas durch das BGE verändern würde. Wenn es von der Allgemeinheit gewünscht
wäre, könnte man z. B. wesentlich mehr qualifiziertes Personal in diesem Bereich einsetzen, denn
durch das BGE existiert ja bereits eine Art der Vorfinanzierung und eine Verdopplung der
Fachkräfte würde nicht unbedingt doppelt so viel kosten wie heute (wenn alle schon ihr BGE zur
Arbeitsstelle mitnehmen, kann das gewählte Unternehmen dadurch bei den Lohnkosten entlastet
werden).


Darüber hinaus könnte auch die Familienberatung im Vorfeld einer Familiengründung effektiver
sein, wenn in diesem Zusammenhang alle Beteiligten bereits ein BGE erhalten würden. Die
Berater hätten dadurch mehr Zeit, auf die Nöte und Bedürfnisse von z.B. Hilfesuchenden in einer
Schwangerschaftsberatung einzugehen. Aus Gesprächen mit Mitarbeiterinnen von Profamilia Köln
im Rahmen einer unserer Veranstaltungen erfuhren wir, welchem Wust von Papierkram junge
Frauen ausgesetzt sind, die schwanger werden und ALG II beziehen. Bei Frauen in
Konfliktsituationen entstehen so oft Stress und Angst, was sich negativ auf sie selbst, wie auch auf
die Schwangerschaft auswirken täte. Mit einem BGE würden viele Familiengründungen wohl unter
einem besseren Stern stattfinden und das BGE würde auch später dabei helfen, die Bedürfnisse
von Kindern und Eltern dauerhaft anzugleichen.Gggg

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