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Hartz IV: 631 € nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Regelsatz - Erste Berechnung nach dem BVerfG-Urteil vom 9. Februar von einem Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstages


Die Berechnung nahm Gutachter Dipl.Kfm. Rüdiger Böker, Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstages vor. Er hat auch die Kläger-Stellungnahmen für Thomas Kallay gegenüber dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) abgegeben.


Die heute vorgelegten Neuberechnungen des Hartz IV-Regelsatzes wurden auf Basis der Zahlengrundlage vorgenommen, die auch die Bundesregierung verwendet hat: die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003. „Realitätsgerecht“, wie die Verfassungsrichter es anmahnten, sind insbesondere die absurden Abzüge der Bundesstatistiker – wie Pelzmäntel, Segelflugzeuge, Motorboote usw. – herausgerechnet worden.


„Ergebnis:

der bisherige Regelsatz ist „evident unzureichend“, denn die Vorgaben offenbaren eine Unterdeckung von 272 €.“


Für seine Berechnung hat Rüdiger Böker sämtliche Vorgaben der Verfassungsrichter zu den einzelnen Regalsatz-Abteilungen berücksichtigt – insbesondere die zahlreichen Rügen an den realitätsfernen Kürzungen – und darüber hinaus die geforderte Inflationsrate berücksichtigt.


Quelle: www.sozialticker.com

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