Kölner Initiative Grundeinkommen

Hartz IV ist am Ende – und die Regierung muss von vorn anfangen. Das Karlsruher Urteil erschüttert die Politik.

Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik hat das Verfassungsgericht verbindlich definiert, wie viel ein Mensch zum Leben braucht. Nicht in Cent und Euro, aber im Prinzip. Und es hat sich in seinem Urteil zu den Hartz-IV-Reformen die Frage vorgelegt, was das heißt: zum Leben. Genügt es, wenn niemand verhungert oder im Winter erfriert? Reicht es, wenn die Gemeinschaft all denen, die nicht für sich selbst sorgen können, Nahrung, Kleidung und eine warme Wohnung finanziert?

Nein, haben die Richter gesagt und dafür nichts Geringeres als das kostbarste Gut aktiviert, das die Verfassung kennt: die Menschenwürde. Zum Minimum gehöre im Sozialstaat des Grundgesetzes auch die Teilhabe an Bildung, dekretiert Karlsruhe. Der Zugang zu Kultur. Und wenigstens eine Chance auf politisches Engagement.

Kurz, das Verfassungsgericht sieht auch im Bedürftigen den Citoyen. Keinen Almosenempfänger, sondern einen Teilhaber der Gemeinschaft, die er mitgestaltet. Das ist die fraglos wichtigste Erkenntnis des Urteils vom vergangenen Dienstag: Die Menschenwürde des Hartz-IV-Empfängers ist die Würde eines Bürgers.

Jeder Euro mehr für die Kinder kostet den Bund Milliarden

Man muss sich diesen fundamentalen Gedanken vergegenwärtigen, um die Wucht zu verstehen, die das Karlsruher Hartz-IV-Urteil entfalten wird. Wie ein Erdstoß hat es die politische Landschaft in Berlin erschüttert. Was immer zuvor die Agenda der schwarz-gelben Koalition gewesen sein mag: Sie gilt nicht mehr.

Die Bundesregierung wird ein neues Verfahren für die Berechnung der Hartz-IV-Sätze erfinden müssen. Das ist die erste, praktische Konsequenz des Urteils und vermutlich diejenige, die am wenigsten Mühe bereiten wird. Mit kaum verhohlenem Entsetzen haben die Richter moniert, wie schludrig der Bedarf der Bürger, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, ermittelt worden ist, gerade der Bedarf der Kinder. Die Richter rügen, dass sich offenbar niemand ernsthaft Gedanken gemacht hat, was ein Kind zum Leben braucht. Sie rügen, dass die Kosten für Bildungsausgaben, für Schulhefte oder Taschenrechner, unberücksichtigt blieben. Sie beklagen willkürliche Kürzungen von Pauschalen und kritisieren »freihändige« Schätzungen »ins Blaue hinein«.

Das sind ungewöhnlich drastische Worte aus Karlsruhe. Jedem beteiligten Sozialtechnokraten müssen sie die Schamröte ins Gesicht treiben. Politisch bedeuten sie – zweite Konsequenz – das Ende von Hartz IV. Mögen sich die Richter in Karlsruhe auch ausdrücklich auf Fragen der Leistungsbemessung beschränkt und nicht Hartz IV als Ganzes am Grundgesetz geprüft haben – den Stempel »verfassungswidrig« wird diese Reform nicht mehr loswerden. Es klingt wie das finale Unwerturteil über ein Gesetz, das als Jahrhundertreform begonnen wurde und zum Synonym der Angst geworden ist – trotz aller Erfolge, die es auch gegeben hat, etwa bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen. Längst fordern selbst
Unionspolitiker wie Jürgen Rüttgers, der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, eine »Generalrevision«.

Und die Betroffenen? Sie werden – dritte Konsequenz – am Ende wohl ein wenig mehr bekommen – sosehr die zuständigen Minister vorsorglich auch noch abwiegeln. Für alle, die partout nicht wissen, wie sie Schulbücher, Nachhilfeunterricht oder eine neue Winterjacke für ihre Kinder bezahlen sollen, ist die Aussicht auf ein paar Euro zusätzlich eine wunderbare Perspektive – wenn sie denn wirklich für die Kinder ausgegeben werden.

Nur für die Politik sind die Aussichten alles andere als wunderbar. Denn das Urteil wird – viertens – einen Dominoeffekt in Gang setzen, dessen Auswirkungen sich noch gar nicht absehen lassen. Jede Erhöhung der Regelsätze, auch eine geringe, kostet den Bund Milliarden. Woher das Geld kommen soll, hat das Bundesverfassungsgericht nicht gesagt. Das hat es noch nie getan. Die Richter pflegen solche profanen Fragen an die Politik zu delegieren.

Jede Erhöhung der Regelsätze wird neue Missbrauchsdebatten schüren, macht zusätzliche Einsparungen notwendig, erschwert den Abbau der Staatsschulden und wird Steuersenkungspläne noch abenteuerlicher erscheinen lassen als ohnehin schon – mit allen Folgen für die Binnenspannung der schwarz-gelben Koalition.

Wenn die Hartz-IV-Sätze steigen, und sei es nur ein wenig, stellt sich zudem die Frage, für wen es sich noch zu arbeiten lohnt. Wird auch weiter gelten, dass der, der berufstätig ist, prinzipiell ein höheres Einkommen haben soll als der, für den die Gemeinschaft aufkommt? Und wie kann dieser Abstand hergestellt werden, wenn die Hartz-IV-Sätze steigen? Durch ein höheres Kindergeld? Durch Senkung der Lohnnebenkosten? Durch Mindestlöhne? Durch staatliche Zuschläge für
Geringverdiener?

Das, nicht Steuersenkung, Schuldenabbau und Staatsverschlankung, werden jetzt die Themen. Statt Politik für die Mitte muss Schwarz-Gelb nun Politik für die ganz unten machen. Es ist, als habe das Bundesverfassungsgericht den Koalitionsvertrag neu geschrieben. Das ohnehin gereizte Verhältnis zwischen Karlsruhe und Berlin wird das kaum entspannen.

Diese Aussicht hat die Verfassungsrichter nicht geschreckt. Es gehört zu ihrem Selbstverständnis, dass sie weiter ausgreifen, prinzipieller werden als die Politik. Und tatsächlich steht hinter den technischen Details des Hartz-IV-Urteils eine Entscheidung, deren Bedeutung kaum zu überschätzen ist: die Etablierung des Grundrechts auf eine menschenwürdige Existenz.


Quelle: www.zeit.de


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