Kölner Initiative Grundeinkommen

Fünf Thesen zum Verhältnis zwischen Gemeingütern und Bedingungslosem Grundeinkommen


Passend zur Veranstaltung „Wem gehört die Welt? Und wie können wir alle an ihr teilnehmen?“ (eine Kooperation zwischen der Heinrich-Böll-Stiftung NRW und AllgemeinGut e.V.) hat die Referentin Silke Helfrich einige Thesen zur Diskussion auf ihrem Blog veröffentlicht, die auch nach der Veranstaltung online diskutiert werden können.

1.
GG: Gemeingüter reproduzieren sich im Handeln der Menschen selbst (Partizipation). Die Reproduktion der Gemeingüter bestimmt unsere Lebensqualität. Sie erfordert eine Neudefinition gesellschaftlich notwendiger Arbeit.

BGE: Das BGE ermöglicht/finanziert die Teilhabe an der Warenwirtschaft und gesellschaftlich notwendige Arbeit zur Reproduktion der GG. Geschieht Letzteres, ergibt sich ein Transfer von Leistungen aus der Warenwirtschaft in die Sphäre der GG.

2.
GG: Gemeingüter sind ohne substantielle Bürgerschaft nicht denkbar. Bürger/innen sind Subjekt der Gemeingüter.

BGE: Bürger/innen sind Nutznießer des BGE. Das BGE kann sie auch als Subjekte der GG statt lediglich als Kunde der Warenwirtschaft stärken. Eine Garantie dafür gibt es nicht (Stichwort: Bedingungslosigkeit)

3.
GG sind als Sozialverhältnis (commoning) eine besondere und weitgehend autonome Sphäre der (Re-)Produktion.

BGE ist ein, aber nicht das einzige Instrument zur Ermöglichung und/oder Finanzierung dieses Sozialverhältnisses. Es ist abhängig von der Verfügbarkeit von Geld.

GG sind nicht in erster Linie abhängig von der Verfügbarkeit von Geld. Eine wichtigere Währung in der Sphäre der Gemeingüter ist Reputation.

4.
BGE kann Teilhabe an und Reproduktion von Gemeingütern ermöglichen und finanzieren. Die Reproduktion der Gemeingüter darf aber nicht vom Gelingen des BGE abhängig gemacht werden.

5.
Ein starker Gemeingutsektor ist geldunabhängige Grundsicherung.

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