Zunächst ist zu beachten, dass das BGE immer bei den Kindern bleibt, egal wer gerade die
Bezugsperson bzw. der Erziehungsberechtigte ist (z.B. bei Adoption, wechselnden Pflegefamilien,
Aufwuchs bei Verwandten oder im Waisenhaus). Dies würde schon eine ganze Reihe heutiger
Streitigkeiten innerhalb von Familien verhindern, auch wenn sich eine Familie vorzeitig »auflösen«
sollte (Wegfall von Unterhaltsstreitigkeiten). Wer zudem mitbekommt, welcher Belastung Eltern…
Hinzugefügt von Henrik Wittenberg am 12. September 2018 um 4:40pm — Keine Kommentare
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