Kölner Initiative Grundeinkommen

Das Grundeinkommens-Model der “Sozialpiraten”, eines Arbeitskreises der Piratenpartei, aehnelt dem von der SPD-Erftkreis und der Koelner Initiative Grundeinkommen entwickelten Modell “Solidarisches Grundeinkommen”.

Zum einen auf der Finanzierungsseite, wo eine Flattax bei der Einkommensteuer vorgeschlagen wird. Die Erhoehung der Mehrwertsteuer ist bei der SPD noch umstritten, sie koennte meines Erachtens aber sogar noch hoeher ausfallen. Zwar betrifft die Mehrwertsteuer auch die sogenannten “kleinen Leute” (zu denen ich mich auch rechne), die Bindung der Steuern an Konsum anstelle von Steuern auf Arbeit erscheint aber gerade dann sinnvoll, wenn es Arbeitslosigkeit gibt. Steuern auf Einkommen muessen die Arbeitgeber mit bezahlen und verteuern die Arbeit. Warum also nicht die Mehrwersteuer ebenfalls radikal von den zahlreichen Ausnahmebestandteilen befreien und einheitlich auf 20 Prozent festsetzen, moeglicherweise auch auf 25 Prozent (was noch im EU-Rahmen liegt).

Eine Flattax wird ja auch von Thomas Straubhaar vom Hamburger Wirtschaftsinstitut HWWI vorgeschlagen. Es hat Charme, die lange eingeforderte Vereinfachung des Steuersystems mit dem Grundeinkommen zu bewerkstelligen. Ein einheitlicher Steuersatz ist nicht sozial ungerecht, da die unteren Einkommen ueberproportional vom Grundeinkommen profitieren. Wer zum Beispiel 800 Euro verdient und 800 Euro Grundeinkommen dazu bekommt, kann bei einem Steuersatz von 50 Prozent 1200 Euro netto behalten. Bei einem 400 Euro-Job sind es immerhin noch 1000 Euro. Zuverdienst zum Grundeinkommen ist also in jedem Fall lohnend und bessert die Finanzlage spuerbar auf. Niedrig bezahlte Jobs wie z. B. als Pflegehelfer oder Reinigungskraft mit einem Verdienst von 1200 Euro werden nicht noch mit Abgaben belastet, sondern erhalten durch das Grundeinkommen noch einen Zuschuss auf 1400 Euro. Das bedeutet in dieser Gehaltsgruppe ein Unterschied von mehr als 400 Euro. Ausserdem faellt der Druck weg, beim Arbeitsplatzverlust Hartz IV beantragen zu muessen.

Bei einem Verdienst von 1600 Euro plus Grundeinkommen bleiben 1600, das Grundeinkommen macht das Einkommen also praktisch steuerfrei. Ein Grossteil der Buerger braucht also ueberhaupt keine direkten Steuern zu zahlen. Ueber dieser so genannten Transfergrenze beginnen die Nettozahler des Grundeinkommens. Wer also 2500 Euro verdient, hat eine Steuerschuld von 1250 Euro, abzueglich des Grundeinkommens sind das aber nur 450 Euro, die real gezahlt werden muessen. Das Grundeinkommen wird hier nicht direkt ausgezahlt, sondern wirkt als Steuerbremse. So sind auch mittlere Einkommensbezieher mit dem BGE gut dran, vor allem wenn man bedenkt, dass noch andere Haushaltsmitglieder Grundeinkommen beziehen.

Streiten laesst sich trefflich darueber, wie mit dem Wohngeldanteil im Grundeinkommen umgegangen werden soll. Wird das BGE pauschal gezahlt, passiert das, was allen Pauschalen zu eigen ist: es wird ungerecht. Zum Beispiel profitiert eine Familie auf dem Land, die mit drei Kindern im ererbten Eigenheim wohnt, und fuer alle fuenf Koepfe Grundeinkommen plus Wohngeld kassiert, ueberprozentual. Bei 800 Euro Grundeinkommen fuer Erwachsene und 500 fuer Kinder waeren das 3100 Euro an Sozialleistungen – das erscheint reichlich ueppig. Auf der anderen Seite sind 800 Euro in einer Stadt wie Muenchen nicht extrem viel, um als allein lebender Buerger ohne Einkommen ueber die Runden zu kommen. Auch Wohngemeinschaften von Migranten oder Auslaendern mit 5 Kindern, drei Tanten und den Grosseltern koennen mit grotesk hohen Grundeinkommens-Zahlungen florierenden Handel betreiben – was nicht gerade zur Akzeptanz des Modells beitragen wuerde und dem Sinn des Grundeinkommens nicht entspricht.

Insofern ist es ueberlegenswert, den unterschiedlichen Wohnverhaeltnissen und Lebensgemeinschaften Rechnung zu tragen. Am schlausten erscheint es dabei allerdings, anstatt Mietspiegel oder Einkommen zu beruecksichtigen (was eine komplizierte Pruefung erfordert und viele Konflikte produziert), nur eine begrenzte Zahl von Varianten zuzulassen, um weniger statt mehr Buerokratie zu schaffen.

Dabei sollte von einem Mindestgrundeinkommen als Standard ausgegangen werden, wer mehr benoetigt, muss einen Antrag stellen. So kann zum Beispiel zu einem Regelsatz von 450 Euro ein einheitliches Wohngeld von 200 Euro berechnet werden. Die vierkoepfige Familie haette dann 4 x 200 = 800 Euro zum Wohnen, was durchaus angemessen erscheint. Fuer Paare wird es mit 400 Euro schon etwas knapp – darum koennte man zusammenlebenden Paaren jeweils 50 Euro pro Kopf zusaetzlich bewilligen, dem Alleinlebenden 150 Euro mehr. Grundeinkommen wuerde also je nach Lebenssituation zwischen 650 und 800 Euro differieren. Kinder koennen mit rund 500 Euro auskommen, wie verschiedene Expertisen nahelegen. Fuer Studenten und Auszubildende erscheint ein Satz von 700 Euro angebracht, das Zusammenleben in Wohngemeinschaften kann damit vorausgesetzt werden.

Noch ein Satz zur Sozialversicherung: Einen Sozialversicherungsbeitrag zum Grundeinkommen zu addieren, ist beliebt aber stiftet Verwirrung. Warum soll ein Grundeinkommen einen Rentenanspruch oberhalb eines Grundeinkommens sichern? Hier wird nur die Hartz IV – Praxis uebernommen, die ja auch Sinn macht – schliesslich gibt es ja fuer Rentner kein Hartz IV. Nur aus diesem Grund sind im alten System Rentenversicherungsleistungen noetig. Existiert jedoch ein Grundeinkommen, wirkt dieses zugleich als Mindestrente, die ueber die Steuer, nicht ueber die Rentenversicherung ausbezahlt wird. Erforderlich ist jedoch zusaetzlich zum Grundeinkommen eine Basiskrankenversicherung fuer jeden Buerger – eine absolut existenzielle Angelegenheit. Sie wird nicht ausgezahlt, sondern stellt eine Art Ticket dar, das bei allen Krankenversicherungen eingeloest werden kann. Jeder der will und kann, darf natuerlich zusaetzliche Leistungen buchen, aber die Basisversicherung muss fuer alle medizinisch erforderlichen Leistungen ohne Zuzahlungen auskommen.

Bestechend an einem solchen Modell ist die Moeglichkeit zur Vereinfachung: nur noch zwei Steuersaetze (z. B. Mehrwertsteuer 25, Einkommensteuer 50), drei oder vier standardisierte Grundeinkommenssaetze. Zusaetzliche Leistungen fuer Rente oder Arbeitslosigkeit koennten in einem Arbeitsverhaeltnis in Zukunft individuell vereinbart werden, muessten aber nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben sein. Zahlreiche Behoerden koennen somit ersatzlos gestrichen werden – eine Arbeitsagentur erscheint mit einem Grundeinkommen genauso ujeberfluessig wie wie ein BafoeG-Amt oder die Kindergeldstelle. Schoene aemterfreie neue Welt? Nicht ganz. Es bleiben Wohngeldstelle und ein Finanzamt, das bei der Arbeitsaufnahme benachrichtigt wird, um Grundeinkommen richtig zu verrechnen. Hier buendelt sich das Wissen um Einkommen und Familiensituation. Und endlich bekommen die meisten Familien hier (im Regelfall) mehr ausgezahlt, als sie abfuehren muessen. Finanzamt, Sozialamt und Arbeitsamt werden also eine einzige Behoerde, vermutlich mit stadtteilnahen Filialen, die jedem Buerger sein Plus und Minus auseinanderdividieren.

Was das hier skizzierte Modell kosten wuerde bzw. wie es finanzierbar ist, dazu folgt ein weiterer Artikel, wenn ich wieder in Deutschland bin. Dann habe ich die genauen Zahlen.

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Kommentar

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Kommentar von Henrik Wittenberg am 24. Juni 2012 um 5:37pm

Super Beitrag und eine schöne Fingerübung für unsere neue Website … ;.)

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