Kölner Initiative Grundeinkommen

Im Kampf gegen Kinderarmut hat ein breites Bündnis von Sozial- und Familienverbänden einen radikalen Umbau der staatlichen Familienförderung und des Steuersystems gefordert - unter anderem eine Kindergrundsicherung in Höhe von 502 Euro monatlich.

Berlin - Im Kampf gegen Kinderarmut hat ein breites Bündnis aus Sozial- und Familienverbänden einen radikalen Umbau der staatlichen Familienförderung und des Steuersystems gefordert. „Die Zahl armer oder von Armut bedrohter Kinder nimmt in Deutschland seit Jahren zu“, heißt es in dem unter anderem von der Arbeiterwohlfahrt, dem Deutschen Kinderschutzbund und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft getragenen Aufruf, der dem Tagesspiegel vorliegt. Angesichts von 2,4 Millionen armen Kindern reiche es nicht mehr aus „an einzelnen Schräubchen im bisherigen System zu drehen“. Stattdessen müssten durch einen „großen Systemwechsel“ alle Kinder gleich behandelt werden und eine Kindergrundsicherung in Höhe von monatlich 502 Euro erhalten. Dies entspricht dem kindlichen Existenzminimum gemäß Bundesverfassungsgericht-Entscheidungen. Das neue Modell soll Leistungen wie Kindergeld und -zuschlag sowie Sozialgeld, Unterhaltsvorschuss und andere ersetzen.

Unterzeichnet ist der Aufruf auch von der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen, der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie, Pro Familia, dem Verband berufstätiger Mütter, dem Zukunftsforum Familie sowie von Familien- und Armutsforschern wie etwa Hans Bertram und Ernst-Ulrich Huster. Sie wollen mit ihren Thesen eine breite Debatte über den Kampf gegen Kinderarmut anstoßen.

Als „höchst ungerecht“ kritisieren die Fachleute, dass das bisherige Fördersystem Kinder abhängig vom Berufsstatus und dem Einkommen ihrer Eltern finanziell höchst ungleich fördert. So bezögen Kinder von Arbeitslosen oder Geringverdienern je nach Alter Sozialgeld in Höhe von 215 bis 287 Euro pro Monat, Kinder von Erwerbstätigen mit unteren und mittleren Einkommen zwischen 164 (für das erste und zweite Kind) und 195 Euro (vom vierten Kind an) Kindergeld. Kinder von Gut- und Spitzenverdienern hingegen profitierten von den steuerlichen Kinderfreibeträgen. Aktuell betrage die maximale Entlastung aufgrund der Freibeträge rund 240 Euro monatlich.

Laut den Experten soll die Kindergrundsicherung unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt, aber versteuert werden, und zwar mit dem Steuersatz des elterlichen Einkommens vor Bezug der Leistung. Damit werde sie „sozial gerecht“ ausgestaltet, weil sie mit steigendem Einkommen abschmelze. Eltern mit Spitzeneinkommen würden so maximal in Höhe der Wirkung der bisherigen Freibeträge um rund 240 Euro entlastet. Die Umstellung soll Kinder „aus dem stigmatisierenden Bezug insbesondere von Hartz-IV-Leistungen und der verdeckten Armut“ herausholen. Deshalb müsse die Sicherung „weitgehend vorrangig vor anderen Sozialleistungen“ sein.

Die Kosten der Grundsicherung beziffern die Autoren auf rund 111 Milliarden Euro jährlich. Die Besteuerung der Leistung führe der Staatskasse aber rund 30,5, der Wegfall bisheriger Transferzahlungen 43,9 Milliarden Euro zu. Weitere sieben Milliarden Euro soll die Streichung des Ehegattensplittings bringen. Zur Schließung der Lücke von dann noch 30 Milliarden Euro regen die Verbände die Wiedereinführung einer „moderaten Vermögenssteuer“, die Anhebung der Erbschaft- sowie die Einführung einer Börsenumsatzsteuer und eines „Kinder-Soli“ auf große Vermögen an.

Quelle: Der Tagesspiegel, 9.11.2009

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Kommentar von Henrik Wittenberg am 10. November 2009 um 10:33pm
Dazu passt auch die folgende Studie:

Die Kinder kommen zuerst

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